popup arrow pop connector1 pop connector2 pop connector3
PanGas AG
Hauptsitz
Industriepark 10
CH-6252 Dagmersellen
Telefon: +41 (0)844 800 300
Fax: +41 (0)844 800 301
E-mail: contact@pangas.ch
Internet: www.pangas.ch

Gesetzliche Grundlagen


Gase sind in der Lebensmittelindustrie sehr weit verbreitet und kommen in vielen unterschiedlichen Gebieten zum Einsatz. Zum Beispiel werden Gase als Schutzatmosphären in Verpackungen verwendet, mit Kohlendioxid werden Getränke aufkarbonisiert oder die Kälteenergie von Flüssiggasen wird zum Kühlen oder Frosten von Lebensmitteln genützt.

Je nach Anwendung gelten die Gase nach schweizerischem Recht als Zusatzstoffe (Verpacken, Karbonisieren) oder als Verarbeitungshilfsstoffe (Kühlen/Frosten, Inertisieren).

Demzufolge sind folgende Verordnungen gültig:
Zusatzstoffe: Zusatzstoffverordnung (SR 817.022.31)
Verarbeitungshilfsstoffe: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02)

Folgende Zusatzstoffe sind ohne Einschränkung in allen Lebensmitteln zugelassen:
E290 Kohlendioxid *)
E938 Argon
E939 Helium
E941 Stickstoff *)
E942 Distickstoffmonoxid oder Lachgas
E948 Sauerstoff *)
E949 Wasserstoff
*) werden von PanGas in BIOGON® -Qualität angeboten

Kennzeichnung/Deklaration
Gemäss Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (SR 817.022.21) müssen Zusatzstoffe deklariert werden. Eine Sonderregelung gilt bei ‚…Lebensmitteln, deren Haltbarkeit durch Packgase verlängert wurde, muss ein Hinweis wie «unter Schutzatmosphäre verpackt» angegeben werden.’
Verarbeitungshilfsstoffe müssen nicht deklariert werden.

Reinheiten/Spezifikationen
Die Reinheitsanforderungen aller oben erwähnten Gase übertreffen die europäischen Richtlinen 96/77 ff.
>>> Weitere Informationen zu BIOGON®-Gasen und deren Spezifikationen

Rückverfolgbarkeit
PanGas garantiert lückenlose Rückverfolgbarkeit für alle BIOGON®-Gase (in der Flasche und im Standtank) und erfüllt somit die Anforderungen gemäss EG-Verordnung 178/2002 Art.18.

Herstellung der Gase
Bei der Herstellung von Lebensmittelgasen bezieht sich PanGas auf die vom IGV (Industriegaseverband e.V.) definierten Empfehlungen ‚Code of Practice für die Abfüllung von Lebensmittelgasen’.
Dank einem zertifizierten HACCP-Konzept ist gewährleistet, dass unsere BIOGON®-Lebensmittelgase die Anforderungen des gültigen Lebensmittelrechtes erfüllen.

>>> Weitere Informationen zu BIOGON®-Gasen und deren Spezifikationen

 

Gesetzliche Grundlagen - Kontakt

Adrian Hess
Telefon
+41 (0)62 748 17 36
Fax
+41 (0)62 748 17 35

Gesetzliche Grundlagen