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PanGas AG
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Chemikalien-Gesetz


Das Giftgesetz wurde ersetzt durch:


Chemikalien-Gesetz (ChemG)
Chemikalien-Recht (ChemR)

Das Chemikalien-Gesetz regelt unter anderem den Verkehr mit Stoffen die besondere Eigenschaften aufweisen. Das neue Gesetz bringt einerseits Vorteile, indem für die Behörden weniger Bürokratie (Giftbewilligung, Giftschein, Giftbuch) anfällt, auf der anderen Seite wird der Verkäufer und der Verwender solcher Produkte stärker in die Pflicht genommen.

Um Missbrauch, falsche Anwendung etc. zu vermeiden benötigen wir vom Besteller eines Produktes, welches unter das Chemikalien-Gesetz fällt und mit dem Gefahrensymbol T+ oder T gekennzeichnet ist, folgende Angaben:

  • Name und Adresse der Firma
  • Name, Vorname und Funktion des Bestellers
  • Kopie eines amtlich gültigen Ausweises (mit Foto) z.B. Pass, ID-Karte, Führerausweis
  • Verwendungszweck des Stoffes
  • sofern die Firma verpflichtet ist den Behörden eine Ansprechperson (siehe ChemG) zu melden, dessen Name, Vorname und Funktion
 

Chemikalien-Gesetz - Fragen und Antworten


Viele nützliche Informationen finden Sie auf der WebSite des Bundesamts für Gesundheit BAG: www.bag.admin.ch

 

Chemikalien-Gesetz - Kontakt

Urs Meyer
Telefon
+41 (0)62 748 17 62
Fax
+41 (0)62 748 17 75